Verhältnismäßigkeitsprüfung für neue nationale Berufsreglementierungen

Auf einen Blick 06-06-2018

Die Berufsfreiheit und das Recht, einen reglementierten Beruf auszuüben gehört zu den Grundrechten der Europäischen Union. Berufe sind entweder auf Unionsebene oder auf der Ebene der Mitgliedstaaten reglementiert. Dabei müssen die EU-Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Diskriminierungsverbots gewahrt werden. Das Parlament und der Rat haben im Rahmen der Trilogverhandlungen eine Einigung über den Vorschlag der Kommission in Bezug auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen erzielt. Über die im März 2018 erzielte Einigung soll bei der Plenartagung im Juni in erster Lesung abgestimmt werden.