Reform des Wahlrechts der EU

Auf einen Blick 27-06-2018

Das Europäische Parlament wird auf seiner Juli-Tagung voraussichtlich dem Entwurf eines Beschlusses des Rates zur Änderung des Wahlakts von 1976 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Wahl zum Europäischen Parlament zustimmen. Unter anderem sind in den neuen Vorschriften Prozenthürden von 2 % bis 5 % für Wahlkreise vorgesehen, in denen mehr als 35 Sitze vergeben werden.