Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und Afghanistan

Auf einen Blick 06-03-2019

Das EU-Afghanistan Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung wurde im Februar 2017 von der EU und Afghanistan unterzeichnet. Das Kooperationsabkommen über Partnerschaft und Entwicklung ist die erste vertragliche Beziehung zwischen der Europäischen Union und Afghanistan und legt den rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der EU und Afghanistan fest. Für das vollständige Inkrafttreten dieses gemischten Abkommens bedarf es der Zustimmung des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung durch die nationalen Parlamente sowie bestimmte regionale Parlamente der EU-Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament stimmt voraussichtlich auf seiner März-I-Plenartagung über den Entwurf des Beschlusses des Rates über den Abschluss des Abkommens ab.