Schutz von Arbeitnehmern vor Karzinogenen und Mutagenen: Dritter Vorschlag

Auf einen Blick 20-03-2019

Die Europäische Kommission hat ein in mehrere Phasen gegliedertes Verfahren zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG (Richtlinie über Karzinogene und Mutagene) eingeleitet, um den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern und Arbeitsplatzgrenzwerte für verschiedene krebs- oder mutationserregende chemische Wirkstoffe aufzunehmen bzw. zu überarbeiten. Im dritten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie geht es um fünf weitere Wirkstoffe. Die in Trilog-Verhandlungen erzielte Einigung über den Vorschlag muss nun bestätigt werden, wobei die entsprechende Abstimmung während der März-II-Plenartagung stattfinden soll.