Schutz von Arbeitnehmern vor Karzinogenen und Mutagenen: Dritter Vorschlag
Auf einen Blick
20-03-2019
Die Europäische Kommission hat ein in mehrere Phasen gegliedertes Verfahren zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG (Richtlinie über Karzinogene und Mutagene) eingeleitet, um den Anwendungsbereich der Richtlinie zu erweitern und Arbeitsplatzgrenzwerte für verschiedene krebs- oder mutationserregende chemische Wirkstoffe aufzunehmen bzw. zu überarbeiten. Im dritten Vorschlag zur Änderung der Richtlinie geht es um fünf weitere Wirkstoffe. Die in Trilog-Verhandlungen erzielte Einigung über den Vorschlag muss nun bestätigt werden, wobei die entsprechende Abstimmung während der März-II-Plenartagung stattfinden soll.
Auf einen Blick
Über dieses Dokument
Art der Veröffentlichung
Verfasser
Politikbereich
Schlagwortliste
- Arbeitsbedingungen und Arbeitsorganisation
- Berufskrankheit
- BESCHÄFTIGUNG UND ARBEITSBEDINGUNGEN
- EUROPÄISCHE UNION
- Gesundheit
- Gesundheitsrisiko
- Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
- Krebs
- krebserzeugender Stoff
- parlamentarische Arbeit
- POLITISCHES LEBEN
- PRODUKTION, TECHNOLOGIE UND FORSCHUNG
- Recht der Europäischen Union
- Rechtsreform
- Richtlinie (EU)
- Richtlinie EG
- Sicherheitsnorm
- SOZIALE FRAGEN
- Technologie und technische Regelungen
- UMWELT
- Umweltschädigung