Anpassung von Rechtsakten an Artikel 290 und 291 AEUV

Auf einen Blick 10-04-2019

Mit der Einführung von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten durch den Vertrag von Lissabon (2007) wurde das System, mit dem der Kommission die Befugnis zum Erlass nichtlegislativer Maßnahmen übertragen wird, reformiert. Eine bestimmte Kategorie von Rechtsakten aus der Zeit vor dem Vertrag von Lissabon, die sogenannten Maßnahmen im „Regelungsverfahren mit Kontrolle“, wurde jedoch nicht an das neue System angepasst. Entsprechend den Vorschlägen der Kommission vom Dezember 2016 soll eine Reihe von Rechtsakten, in denen auf das Regelungsverfahren mit Kontrolle Bezug genommen wird, nun an den Vertrag von Lissabon angepasst werden, während über andere noch verhandelt werden muss. Bei 64 Rechtsakten konnte eine Einigung mit dem Rat erzielt werden; das Europäische Parlament soll in seiner April-II-Plenartagung über die Vorschläge abstimmen.