Reaktion der Europäischen Union auf die Bedrohung durch das Coronavirus

Auf einen Blick 23-03-2020

Nachdem sie sich vom ursprünglichen Ausbruch in China im November 2019 in nur wenigen Monaten rasch zu einer Pandemie ausgebreitet hat, hat die Lungenkrankheit COVID-19 dazu geführt, dass im Bereich des Gesundheitswesens stringente Dringlichkeitsmaßnahmen getroffen werden müssen, um weltweit Leben zu retten. Die Organisation und Bereitstellung von Gesundheitspflege in der Europäischen Union (EU) ist ein Vorrecht und eine Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Innerhalb der Grenzen ihrer Zuständigkeit hat die EU dennoch rasch gehandelt, um dazu beizutragen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, dafür zu sorgen, dass ärztliche Ausrüstung zur Verfügung steht, die Forschung nach einem Impfstoff anzukurbeln und den Mitgliedstaaten dabei zu helfen, den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen standzuhalten.