Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans 2018 – Europäische Kommission und Exekutivagenturen

Auf einen Blick 11-05-2020

Auf der Mai-Plenartagung entscheidet das Europäische Parlament voraussichtlich darüber, ob den verschiedenen Organen und Einrichtungen der Europäischen Union (EU) für das Haushaltsjahr 2018 für die Ausführung des Haushaltsplans Entlastung erteilt wird. An erster Stelle kommt dabei der Bericht über die Europäische Kommission (einschließlich sechs Exekutivagenturen), die den größten Teil des Gesamthaushalts der EU verwaltet. Für die Verwaltung der Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die nicht Teil des Gesamthaushaltsplans sind, weil sie durch zwischenstaatliche Vereinbarungen begründet werden, wird der Kommission gesondert Entlastung erteilt. Der Haushaltskontrollausschuss (CONT-Ausschuss) empfiehlt, dass das Parlament der Kommission und allen sechs Exekutivagenturen die Entlastung für 2018 erteilt. Ferner empfiehlt er, die Entlastung für die Ausführung der Rechnungsvorgänge der EEF im Jahr 2018 zu erteilen.