Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Union 2021–2027

Auf einen Blick 28-01-2019

Angesichts des bevorstehenden Mehrjährigen Finanzrahmens 2021–2027 hat die Kommission vorgeschlagen, nicht nur Grönland, sondern auch alle übrigen überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) über den EU-Haushalt zu finanzieren. Im Einklang damit hat die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates angenommen, mit dem sowohl der Beschluss zur Assoziation der ÜLG mit der EU als auch der Beschluss zu den Beziehungen zu Grönland ersetzt werden sollen. Das Europäische Parlament, das nur angehört wird, soll bei seiner Januar-II-Plenartagung über den vom Entwicklungsausschuss angenommenen Bericht diskutieren. Darin wird der Vorschlag begrüßt, aber es wird auch gefordert, dass der künftige Beschluss den Bedürfnissen und Besonderheiten der ÜLG bei den Strategien und der Programmplanung der EU besser gerecht wird.