Europäische Risikokapitalfonds und Europäische Fonds für soziales Unternehmertum

Briefing 07-12-2016

Aus dieser ersten Bewertung ergibt sich, dass die Folgenabschätzung der Kommission auf fundierter Kenntnis der Investmentfondsbranche und einschlägigen Daten beruht. Die Daten speziell zu den beiden zur prüfenden Rahmenregelungen, d. h. dem Europäischen Risikokapitalfonds und dem Europäischen Fonds für soziales Unternehmertum, sind jedoch – wie in der Folgenabschätzung eingestanden wird, begrenzt aussagekräftig. In der Folgenabschätzung und der damit verbundenen Überprüfung werden nicht alle Punkte untersucht, die in den Überprüfungsklauseln der beiden Verordnungen aufgeführt werden, wie beispielsweise die geografische und sektorspezifische Verteilung der von qualifizierten Risikokapitalfonds und qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum getätigten Anlagen. Auf den ersten Blick scheint es, dass die Daten der Folgenabschätzung verschiedene Schlussfolgerungen zulassen, etwa im Hinblick auf die geringe Inanspruchnahme und die hinter den Erwartungen zurückbleibende Leistung der Fonds. Es werden zudem offenbar nur wenige Optionen eingehend analysiert. Mit den bestehenden Vorschriften wird der Zweck verfolgt, das Wachstum von kleinen und mittleren Unternehmen und von Sozialunternehmen zu stärken. In der Folgenabschätzung wird die Einschätzung getroffen, dass es für eine Beurteilung, ob diese Ziele erreicht wurden, zu früh sei, und die Untersuchung dieser Frage von der Analyse ausgeschlossen. Dennoch zeigt eine erste Analyse der öffentlichen Konsultationen, dass größere Anstrengungen unternommen hätten werden können, um die Ansichten von Nichtfinanzunternehmen, darunter auch KMU und Sozialunternehmen, stärker in die Folgenabschätzung einzubinden, auch wenn es an konkreteren Daten mangelt.