Politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürger: Menschenrechte

Briefing 28-06-2019

Vor 70 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte – das erste internationale Dokument, in dem gemeinsame Normen festgelegt wurden, die alle Staaten erreichen sollten – angenommen, und mittlerweile sind die zentrale Rolle sowie die moralische, rechtliche und politische Bedeutung der Menschenrechte im internationalen Kontext unumstritten. Obwohl in vielen Bereichen große Fortschritte hinsichtlich der Anerkennung, Kodifizierung und Umsetzung erzielt wurden, geraten die Menschenrechte immer stärker unter Druck. Ob auf Kriegsschauplätzen oder in der Politik: Die Menschenrechte werden heute oft aus ideologischen Gründen verschmäht. Auch die EU bleibt von dem aktuellen Rückschlag nicht verschont. In ihren Mitgliedstaaten ist der Populismus auf dem Vormarsch, wodurch politische Kräfte an Bedeutung gewinnen, die die Bedeutung grundlegender Menschenrechte wie des Rechts auf freie Meinungsäußerung zunehmend infrage stellen. In diesen schweren Zeiten für die Menschenrechte zeigen Umfragen, dass die Bürger der Europäischen Union die Menschenrechte für sich selbst als einen der wichtigsten Werte und insgesamt als einen der Werte wahrnehmen, der die EU am besten repräsentiert. Als der Zweite Weltkrieg mit seinen schrecklichen Gräueln endlich vorbei war, wollten die Länder Europas den Frieden auf Dauer sichern. Deshalb gründeten sie eine Gemeinschaft, die sich auf die Wahrung der Demokratie und die Achtung des Rechtsstaatsprinzips und der Menschenrechte stützt. Genau dies ist die Grundlage ihrer Rechtsvorschriften, ihrer Politik und deren konkreter Gestaltung. Die jüngsten Maßnahmen in der EU umfassen neue Rechtsvorschriften zum Datenschutz und zum Zugang zur Justiz, die europäische Säule sozialer Rechte sowie Initiativen zur Bekämpfung von Ungleichheit, Diskriminierung und Hetze. Anerkannt wird auch, dass mehr dafür getan werden muss, den Rechtsrahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Stärkung der internen Verfahren für den Schutz der Rechtsstaatlichkeit zu vervollständigen. Überdies sind die Menschenrechte ein allgemeines Ziel des auswärtigen Handelns der EU. Im Einklang mit den internationalen Abkommen engagiert sich die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu Drittstaaten und anderen multilateralen regionalen und globalen Institutionen mit Nachdruck für die Förderung der Menschenrechte. In der vergangenen Wahlperiode des Europäischen Parlaments wandte die EU zahlreiche politische Ansätze, die ihre Bedeutung und ihr Ansehen als normative Kraft und nachahmenswertes Vorbild stärken, konsequent an und vertiefte sie. Diese Strategie muss auch künftig beibehalten und konsolidiert werden, um das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der EU als auf Werten beruhender normativer Kraft aufrechtzuerhalten, die in Zeiten handlungsfähig ist, in denen der Grundsatz des Multilateralismus immer stärker infrage gestellt wird. Dies ist die aktualisierte Fassung eines Briefings, das vor der Europawahl 2019 veröffentlicht wurde.