Gewalt gegen Frauen in der EU: Aktueller Stand

Briefing 02-09-2019

Gewalt gegen Frauen stellt eine Verletzung der Menschenrechte und eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Sie wurzelt in Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern und nimmt vielerlei Formen an. Die Schätzungen zum Ausmaß des Problems sind alarmierend. Diese Gewalt hat erhebliche Auswirkungen auf die Opfer und ist mit hohen gesellschaftlichen Kosten verbunden. Die von den Vereinten Nationen und dem Europarat eingeführten Instrumente, einschließlich der Istanbul-Konvention des Letzteren, dem die EU beizutreten beabsichtigt, sind bedeutende Bezugspunkte bei den Bemühungen, die Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. Die EU bekämpft dieses Problem auf vielfältige Weise, verfügt jedoch über kein verbindliches Instrument, das eigens zum Schutz von Frauen gegen Gewalt konzipiert wurde. Obwohl es Gemeinsamkeiten zwischen den nationalen Strategien zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen gibt, haben die Mitgliedstaaten unterschiedliche Herangehensweisen an das Problem gewählt. Die Bemühungen des Europäischen Parlaments konzentrieren sich darauf, die EU-Politik in diesem Bereich zu stärken. Das Europäische Parlament hat mehrfach eine Strategie der Europäischen Union zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen gefordert, einschließlich eines rechtsverbindlichen Instruments. Die Interessengruppen haben eine Reihe von Bedenken geäußert, etwa hinsichtlich der Auswirkungen des derzeitigen Wirtschaftsklimas auf die Prävalenz von Gewalt und die Finanzierung der Prävention und Unterstützung von Opfern. Sie haben hervorgehoben, dass es eines umfassenden politischen Rahmens der EU zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen bedarf. Sie haben auch eigene neue Initiativen ins Leben gerufen. Dies ist eine weitere Aktualisierung eines früheren Briefings von Anna Dimitrova-Stull vom Februar 2014. Die jüngste frühere Fassung stammt vom November 2017.