EU-Transparenzregister

Briefing 02-12-2014

Die zunehmende Lobby Tätigkeit in den EU-Organen hat Kritik in Bezug auf die Transparenz und Rechenschaftspflicht des EU-Entscheidungsprozesses hervorgerufen. Als Reaktion auf diese Bedenken führte das Parlament im Jahr 1995 das Transparenzregister ein, im Jahr 2008 folgte auch die Kommission diesem Beispiel. Im Jahr 2011 verschmolzen die beiden Organe ihre beiden Instrumente auf der Grundlage einer interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) zu einem europäischen Transparenzregister (TR). Bisher hat sich der Rat nur als Beobachter an dem System beteiligt. Das TR ist ein freiwilliges Registrierungssystem für Instanzen, die unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf den Entscheidungsprozess der EU nehmen möchten. Es verzeichnete einen Zuwachs von 1000 Einträgen jährlich und umfasst heute über 7000 registrierten Organisationen. Die tatsächliche Erfassung der Lobby-Organisationen durch das Register ist schwer zu schätzen, aus einer kürzlich veröffentlichten wissenschaftlichen Untersuchung (2013) ging jedoch hervor, dass das Register 60-75 % der Lobby-Organisationen auf EU-Ebene erfasst. In Übereinstimmung mit der IIV wurde das System 2013-2014 einer politischen Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis dieser Überprüfung wird im Januar 2015 ein neues, verbessertes Eintragungssystem eingeführt. Das Parlament fordert seit 2008 die Einführung eines obligatorischen Registers für Lobbyisten innerhalb der EU-Organe. Begründet wurde die Forderung dadurch, dass ein obligatorisches Register eine volle Einhaltung des Verhaltenskodexes vonseiten aller Lobbyisten sicherstellen würde. Das Thema spielt zunehmend eine Rolle, vor allem seit Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker es auf die politische Agenda setzte und sich verpflichtete, entsprechend den Forderungen des Parlaments bis zum Jahr 2016 einen Vorschlag für ein obligatorisches System vorzulegen. Außerdem veröffentlicht die Kommission seit dem 1. Dezember 2014 Informationen über Zusammenkünfte der Kommissare, der Mitglieder ihrer Kabinette und der Generaldirektoren mit Lobbyisten. Die Gesetze zum Lobbyismus sind in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Obligatorische Registrierungssysteme gibt es nur in Litauen, Polen, Slowenien, Österreich und im Vereinigten Königreich. Das irische Parlament arbeitet derzeit an Rechtsvorschriften für die Einführung einer solchen Regelung. Freiwillige Eintragungssysteme gibt es in Deutschland, Frankreich und in den Niederlanden.