Verordnung über Quecksilber Anpassung des EU-Rechts an das Übereinkommen von Minamata

Briefing 14-04-2016

In der Folgenabschätzung werden die Probleme deutlich erkannt und beschrieben, es wird gezeigt, dass ein Tätigwerden der EU notwendig ist, um sie innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu beheben. In der Analyse wird betont, dass ein Tätigwerden der EU in diesem Fall zudem durch die Zuständigkeiten der EU in den Außenbeziehungen und ihre rechtliche Befugnis, im Kontext einer internationalen Übereinkunft zu handeln, gerechtfertigt ist. Die Analyse der Optionen ist hauptsächlich auf die Alternativen im Rahmen des Szenarios einer Ratifizierung ausgerichtet, weniger Bedeutung wird der Bewertung der Folgen unter der Annahme eines Nichttätigwerdens der EU beigemessen, einer Option, die von Anfang an eindeutig ausgeschlossen wird. Die Interessenträger wurden zweimal konsultiert (Workshop und öffentliche Konsultation), in der Folgenabschätzung wird ausführlich über die Ergebnisse des Konsultationsprozesses berichtet. Dennoch spiegeln die meisten der in der Folgenabschätzung bevorzugten Optionen, die im Legislativvorschlag der Kommission genannt sind, nicht den Standpunkt der relativen Mehrheit der Interessenträger wider, die den bei der öffentlichen Anhörung verwendeten Fragebogen beantwortet haben.