Schaffung eines EU-Einreise-/Ausreisesystems
Es besteht der Eindruck, dass die Prüfung der Rechtsvorschriften des ursprünglichen Pakets aus dem Jahr 2013 und die ungewöhnlichen Chancen Vorschläge zu unterbreiten nicht nur durch eine, sondern durch zwei Folgenabschätzungsprüfungen gestützt werden; und sich daraus Vorschläge ergaben, die sehr stark evidenzbasiert sind. Durch den Beitrag der Mitgesetzgeber zur Prüfung des Pakets aus dem Jahr 2013 konnte der Fokus im zweiten Folgenabschätzungsprozess mehr auf mögliche praktische und politische Risiken gelegt werden. Um zur bevorzugten Option zu gelangen, die sich letztlich in den Vorschlägen widerspiegelt, scheint die Folgenabschätzung eine detaillierte, strukturierte und systematische Analyse zu befolgen, die auf einer Kombination aus fundierten qualitativen und quantitativen Daten und Untersuchungen basiert. Insbesondere im Rahmen des Konzeptnachweises wird eine Fülle von technischen und fachspezifischen Informationen mit erheblichem Mehrwert zur Förderung des Entscheidungsprozesses geboten.
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