Rahmenbeschluss 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung

Briefing 04-05-2016

Verfügbare Berichte auf EU-Ebene über die Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung legen den Schluss nahe, dass die Bestimmungen des Rahmenbeschlusses in den Mitgliedstaaten weitgehend zufriedenstellend umgesetzt worden sind. Es bleiben jedoch einige Bedenken bestehen, insbesondere hinsichtlich der Angemessenheit des derzeitigen Rechtsrahmens, um die Strafverfolgung von einzelnen ausländischen Kämpfern sicherzustellen, die selbstmotiviert handeln und selbständig reisen. Die sich wandelnde Sicherheitslage und die Entwicklungen auf internationaler Ebene (Annahme der Resolution 2178 (2014) des UNO-Sicherheitsrats und des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus machen Änderungen am Rahmenbeschluss offenbar zwingend notwendig. Der Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie würde dazu führen, dass die EU-Rechtsvorschriften den genannten UNO- und Europaratsdokumenten entsprechen, indem die Bandbreite der unter Strafe gestellten Handlungen ausgeweitet wird, unter anderem auf Auslandsreisen zu terroristischen Zwecken und auf das Absolvieren von Ausbildung für terroristische Zwecke. In diesem Zusammenhang ist unbedingt zu beachten, dass in unlängst veröffentlichten Berichten betont wird, dass die Mitgliedstaaten bereits in erheblichem Ausmaß weitere Straftaten in ihre Rechtsvorschriften aufgenommen haben oder sich im entsprechenden Gesetzgebungsverfahren befinden. (Dies gilt insbesondere für die Mitgliedstaaten, aus denen der Großteil der ausländischen Kämpfer kommt.) Der Vorschlag würde noch weiter gehen und die Mitgliedstaaten verpflichten, sicherzustellen, dass die Opfer des Terrorismus Schutz und Unterstützung erhalten.