Die Überprüfung der Großkunden-Roamingmärkte und der Roaming-Verordnung

Briefing 31-05-2016

Die Roamingverordnung trägt zu den laufenden Anstrengungen zur Erzielung eines vernetzten Kontinents und zu einem gut funktionierenden digitalen Binnenmarkt in der EU bei. Im Rahmen verschiedener Änderungen der ursprünglichen Roamingverordnung von 2007 haben die Kommission und die Mitgesetzgeber die Aufschläge für abgehende und ankommende Anrufe, den Versand und Empfang von Textnachrichten (SMS) und die Nutzung von Daten auf einem Mobiltelefon während eines Aufenthalts in einem anderen EU-Mitgliedstaat reduziert. Die Kommission schätzt, dass die Gesamtersparnisse für EUKunden sich zwischen 2009 und 2013 auf 9,6 Milliarden EUR beliefen. Am 30. April 2016 trat die jüngste Senkung der Entgelte in der gesamte EU in Kraft. Der nächste Schritt des Prozesses besteht in der geplanten Abschaffung aller Endkunden-Roamingaufschläge ab dem 15. Juni 2017. Um dieses Ziel zu erreichen müssen jedoch noch einige offene Probleme gelöst werden, insbesondere in Bezug auf den Status der Großkunden Roamingmärkte. Trotz der Änderungen der Roamingverordnung sind die Telekommunikationsmärkte in der EU derzeit immer noch fragmentiert und es sind verschiedene Berichtigungen erforderlich, bevor das Roaming generell abgeschafft werden kann. Während die Abschaffung der Endkunden-Aufschläge bis zu einer Obergrenze der angemessenen Nutzung es den Kunden erlauben würde, ihre inländischen Mobilfunknutzungsmuster in der gesamten EU beizubehalten, muss ein angemessenes Niveau der Obergrenzen für das Großkunden-Roaming gefunden werden und mögliche abmildernde Maßnahmen für Mobilfunkbetreiber müssen getroffen werden, unter anderem um einen finanziellen Ausgleich der Kosten zu gewährleisten. Wie die vor kurzem durchgeführte öffentliche Anhörung zu den nationalen Großkunden- Roamingmärkten gezeigt hat, ist es weiterhin schwierig, eine ausgeglichene Lösung zu finden. Kunden auf Heimat- und „besuchten“ Märkten, Mobilfunkbetreiber, nationale Regulierungsbehörden und andere Interessenträger haben unterschiedliche widerstreitende Interessen. So gibt es Unterschiede zwischen großen und kleinen Betreibern und zwischen Mitgliedstaaten, insbesondere dort, wo der ankommende Verkehr den abgehenden übersteigt. Und – last but not least – muss der Schutz der Interessen der Verbraucher in Einklang gebracht werden mit der Wettbewerbs- und Kostentragfähigkeit der Betreiber.