Veröffentlichung der Steuerinformationen von Unternehmen

Briefing 04-07-2016

Der aktuelle Vorschlag zur Veröffentlichung von Informationen zu Unternehmenssteuern ist Teil weiterreichender Bemühungen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und zur Verbesserung der Steuertransparenz. Der Vorschlag steht in enger Verbindung mit den kürzlich verabschiedeten Änderungen der Richtlinie 2011/16/EU zum automatischen Austausch von Informationen zwischen nationalen Steuerbehörden. Die länderspezifische Berichterstattung an Steuerverwaltungen ist Gegenstand des Aktionsplans der OECD zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Während der aktuelle Vorschlag im Vergleich zu dem OECD-Plan jedoch die gleiche Umsatzschwelle ansetzt und sich auf die gleichen Unternehmen bezieht, geht er mit der zusätzlichen Verpflichtung zur öffentlichen Bekanntgabe von Steuerinformationen noch ein Stück weiter.