Tourismus und die Wirtschaft des Teilens

Briefing 23-01-2017

Touristische Dienstleistungen wurden traditionell von Unternehmen wie Hotels, Taxis oder Reiseveranstaltern erbracht. In der jüngsten Zeit bieten zunehmend Einzelpersonen Touristen ihr Eigentum (beispielsweise ihre Wohnung oder ihr Fahrzeug) oder ihre Tätigkeiten (beispielsweise Mahlzeiten oder Ausflüge) zur vorübergehenden Nutzung an. Diese Art des Teilens wird als „Sharing Economy“ oder „Wirtschaft des Teilens“ bezeichnet. Sie ist nicht auf den Tourismus beschränkt und in vielen Bereichen des sozialen und wirtschaftlichen Lebens zu finden, auch wenn der Tourismus zu den am stärksten betroffenen Sektoren gehört. Das Teilen von Waren und Dienstleistungen zwischen Einzelpersonen ist als solches nicht neu. Durch die Entwicklung des Internets und der daraus folgenden Schaffung von Online-Plattformen ist das Teilen jedoch einfacher denn je geworden. Im vergangenen Jahrzehnt sind viele Unternehmen, die diese Plattformen verwalten, auf den Markt gekommen. Ein bekanntes Beispiel ist eine Plattform, auf der Personen eine Unterkunft buchen können (Airbnb). Die Wirtschaft des Teilens hatte positive und negative Auswirkungen auf den Tourismus. Ihre Befürworter sind der Ansicht, dass sie leichten Zugang zu einer Vielzahl von Dienstleistungen ermöglicht, die häufig von höherer Qualität und erschwinglicher als die von klassischen Unternehmen angebotenen sind. Kritiker machen dagegen geltend, dass die Wirtschaft des Teilens zu unlauterem Wettbewerb, Einbußen bei der Beschäftigungssicherheit und Steuerhinterziehung führt und die Einhaltung von Normen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Behinderte gefährdet. In der EU sind die Reaktionen auf die Wirtschaft des Teilens weiterhin geteilt. Einige Tätigkeiten oder Aspekte wurden auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene reguliert. Im Juni 2016 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung zu einer Europäischen Agenda für die kollaborative Wirtschaft, um Klarheit im Hinblick auf einschlägige Vorschriften der EU zu schaffen und Behörden eine politische Orientierungshilfe an die Hand zu geben. Das Europäische Parlament und beratende Ausschüsse haben sich in mehreren Entschließungen und Stellungnahmen ebenfalls mit dem Thema beschäftigt. Dies ist die aktualisierte Fassung eines im September 2015 veröffentlichten Briefings; PE 568.345.