Politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürger: Energieversorgung und Energiesicherheit

Briefing 28-06-2019

Die Energiepolitik ist ein Zuständigkeitsbereich, der von der EU und ihren Mitgliedstaaten gemeinsam verwaltet wird. Während die EU gemäß den Verträgen für die Versorgungssicherheit zuständig ist, tragen die Mitgliedstaaten die Verantwortung für die Festlegung der Struktur ihrer Energieversorgung und die Auswahl ihrer Energiequellen. Der Schwerpunkt der EU-Rechtsvorschriften zur Versorgungssicherheit liegt auf Erdgas- und den Strommärkten, und sie stehen in engem Zusammenhang mit anderen Zielen der EU: Konsolidierung eines Energiebinnenmarkts, Verbesserung der Energieeffizienz und Förderung von erneuerbaren Energiequellen, um die CO2-Emissionen der Wirtschaft zu verringern und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erfüllen. In der Wahlperiode 2014–2019 gab es zahlreiche Initiativen im Zusammenhang mit der Versorgungssicherheit. Die Organe der EU konnten in Bezug auf eine überarbeitete Verordnung über die Sicherheit der Gasversorgung, eine überarbeitete Verordnung über die Sicherheit der Stromversorgung, einen überarbeiteten Beschluss über zwischenstaatliche Energieabkommen, eine gezielte Überarbeitung der Erdgasrichtlinie, durch die ihre wichtigsten Bestimmungen auf Fernleitungen mit Drittstaaten anwendbar wurden, sowie auch in Bezug auf neue Ziele für Energieeffizienz und erneuerbare Energiequellen bis 2030 eine Einigung erzielen. Das Parlament hat außerdem einige Initiativentschließungen im Bereich Energie angenommen, darunter eine zu der neuen EU-Strategie für Flüssigerdgas und zur Gasspeicherung, die für die Sicherheit der Erdgasversorgung entscheidend ist. Mittlerweile wird mit EU-Projekten von gemeinsamem Interesse eine Energieinfrastruktur finanziert, mit der der Energieverbund verbessert und die Versorgungssicherheit unterstützt wird. Seitens der Unionsbürger EU besteht eine zunehmende Erwartung an die EU, ihr Engagement in Bezug auf Energieversorgung und Energiesicherheit zu verstärken. Während im Jahr 2016 nur knapp über die Hälfte aller Unionsbürger (52 %) diese Auffassung teilten, wird sie heute von ca. zwei Dritteln (65 %) vertreten. Die EU wird weiterhin eine führende Rolle bei der Überwachung der Versorgungssicherheit einnehmen, während der Übergang der Energiewirtschaft vom alten System der zentralisierten, von fossilen Brennstoffen dominierten Energieerzeugung in einzelstaatlichen Märkten zu einem neuen, durch einen hohen Anteil von erneuerbaren Energiequellen, eine verstärkt lokale Produktion und grenzübergreifende Märkte charakterisierten System erfolgt. Die EU müsste jedoch ein besonderes Gesetzgebungsverfahren anwenden, um unmittelbar in die Bestimmung der Energieversorgung ihrer Mitgliedstaaten einzugreifen. Bei diesem Verfahren muss Beschlussfassung im Rat einstimmig erfolgen, und das Parlament hat dabei lediglich beratende Funktion. Dies ist die aktualisierte Fassung eines Briefings, das vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 veröffentlicht wurde.