Politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürger: Fischerei

Briefing 28-06-2019

Die Europäische Union ist allein verantwortlich für die Erhaltung ihrer maritimen Fischbestände und deren Bewirtschaftung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Die 1983 eingeführte und seitdem alle zehn Jahre reformierte GFP hat große Fortschritte gemacht. Der derzeitige Rahmen, der sich aus der GFP-Reform von 2013 ergibt, soll sicherstellen, dass die EU-Fischerei nachhaltig ist – ökologisch, wirtschaftlich und sozial. Die GFP verfügt über ein eigenes Finanzinstrument – den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) – mit einem Budget von 6,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014–2020. Mit der Reform von 2013 wurde das Ziel vorgegeben, die Nutzung aller Bestände bis 2020 auf einem nachhaltigen Niveau zu erreichen, und es wurden mehrere wichtige Instrumente zur Unterstützung bei der Verfolgung dieses Ziels bereitgestellt. So ist insbesondere die Verabschiedung von Mehrjahresplänen vorrangig geworden, um eine langfristige Bewirtschaftung der Bestände zu gewährleisten. Eine Verpflichtung zur Anlandung aller Fänge wurde geschaffen, um die Praxis der Rückwürfe von Fischen ins Meer zu beenden. Mit der Reform wurde auch eine Regionalisierung der Entscheidungsfindung eingeführt, mit der Möglichkeit, auf der Grundlage gemeinsamer Empfehlungen der betroffenen Mitgliedstaaten Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen. Mit der Umsetzung der reformierten GFP als Hauptmerkmal der Wahlperiode 2014–2019 ist die legislative Arbeit in mehreren wichtigen Themenbereichen vorangekommen. Es wurden eine Reihe von Mehrjahresplänen verabschiedet, von denen vier für die Fischerei in der Ost- und Nordsee, in den westlichen Gewässern sowie im westlichen Mittelmeer nun in Kraft sind. Die Anlandeverpflichtung wurde wie geplant von 2015 bis 2019 schrittweise eingeführt. Die EU hat einen aktualisierten Rahmen für die Erhebung von Fischereidaten zur Unterstützung von Verwaltungsentscheidungen sowie ein neues System von Fangerlaubnissen angenommen und die Überwachung von EU-Schiffen, die außerhalb der EU-Gewässer fischen, verbessert. Die Tätigkeiten der EU erstreckten sich auch auf verschiedene Aspekte der außenpolitischen Dimension der GFP, wie den Abschluss von Fischereiabkommen mit Drittländern und die Beteiligung an der internationalen fischereipolitischen Entscheidungsfindung. In Zukunft werden weitere Fortschritte in Fragen wie der Annahme von Mehrjahresplänen und der Überarbeitung des Fischereikontrollsystems erwartet. Der EMFF wird im Rahmen des nächsten EU-Mehrjahreshaushaltsplans für 2021–2027 verlängert. Auf der Agenda steht auch eine Bestandsaufnahme der Fortschritte bei der Umsetzung der jüngsten Reform und der Erreichung ihrer Ziele im Hinblick auf die künftigen Entwicklungen der GFP. Dies ist die aktualisierte Fassung eines Briefings, das vor der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 veröffentlicht wurde.