Gewalt gegen Kinder in der EU

Eingehende Analyse 14-11-2014

Gewalt gegen Kinder kennt viele Formen und tritt in den unterschiedlichsten Kontexten auf. Sie kann auf kurze wie auf lange Sicht schwerwiegende schädliche Folgen haben. Die Schätzungen zum Ausmaß des Problems sind besorgniserregend. Die Gewalt ist das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels verschiedener Risikofaktoren. Aber mit wirksamen Maßnahmen im Bereich der Prävention kann sie verhindert werden. Auf internationaler Ebene gibt es mehrere Instrumente zum Schutz und zur Förderung der Rechte des Kindes. Einen Grundpfeiler in diesem Zusammenhang bildet das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes. In Artikel 19 des Übereinkommens werden das Recht des Kindes, vor jeder Form von Gewalt geschützt zu werden, sowie die Pflicht der Staaten, alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz von Kindern zu ergreifen, festgelegt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gehört der Schutz der Rechte des Kindes zu den ausdrücklichen Zielen der EU. Auch wenn die Kinderschutzsysteme primär in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, spielt die EU doch eine ebenso wichtige Rolle. Ihre Akte haben einen direkten Einfluss auf das Recht und die Politik in den Mitgliedstaaten. In den zukünftigen Leitlinien der EU für integrierte Kinderschutzsysteme sollen die Bereiche genauer dargelegt werden, in denen die Union die einzelstaatlichen Systeme unterstützen und den Austausch bewährter Praktiken fördern kann.