Grundrechte in der Europäischen Union: Die Rolle der Charta nach dem Vertrag von Lissabon

Eingehende Analyse 27-03-2015

Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen bei der Erfüllung der in den Verträgen verankerten Aufgaben die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Grundrechte befolgen. Diese gesetzlichen Verpflichtungen werden zunehmend auch von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union eingerahmt. Der Gerichtshof hat die Lücken in den ursprünglichen Verträgen ausgefüllt und stellt somit gleichzeitig die Autonomie und Konsistenz der Rechtsordnung der Europäischen Union und deren Bezug zu den nationalen Verfassungsordnungen sicher. Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon sind diese Grundsätze auch ausdrücklich in den Verträgen und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Die Charta ist Bestandteil der verfassungsrechtlichen Vorschriften und Grundsätze der EU und für die Gemeinschaftsorgane bei der Verabschiedung neuer Maßnahmen sowie für die Mitgliedstaaten während der Durchführung verbindlich. Die Charta ist ein Bezugspunkt, nicht nur für den Gerichtshof, sondern auch für die EU-Rechtsvorschriften, insbesondere wenn sich die EU-Rechtsvorschriften in konkreter Weise auf die Grundrechte beziehen. Darüber hinaus sind die Grundrechte jedoch auch für die EURechtsvorschriften in allen anderen Zuständigkeitsbereichen der Union von Bedeutung.