Arbeit und Sozialhilfe für Asylbewerber und Flüchtlinge: Ausgewählte Mitgliedstaaten der EU
Unterschiedliche Standards für die Aufnahme von Asylbewerbern und bei der Behandlung von Personen mit internationalem Schutzstatus sollen zu Migration innerhalb der EU führen, wodurch besonders Mitgliedstaaten mit höheren Aufnahmestandards erheblich belastet würden. Die EU-Gesetzgebung versucht die Aufnahmestandards in der gesamten EU vergleichbar zu machen, um die Grundrechte der Asylbewerber und Flüchtlinge zu sichern und ein „Asyl-Shopping“ zu verhindern. Die Höhe der bereitgestellten Beihilfen bleibt jedoch im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. Die Untersuchung der Rechtsvorschriften und Praktiken in acht Mitgliedstaaten der EU hinsichtlich des Zugangs zu Beschäftigung und Sozialleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge zeigt, dass unterschiedliche Standards vorherrschen. Im Allgemeinen entsprechen jedoch die unterschiedlich hohen Hilfen für Asylbewerber den unterschiedlichen Lebensstandards in den Mitgliedstaaten. Es gibt eine Reihe von praktischen Hürden bei der effektiven Umsetzung des Rechts auf Arbeit für Asylbewerber und Flüchtlinge in allen Mitgliedstaaten. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylbewerber und die Bewertung des anhaltenden Trends zur Verkürzung der Wartezeiten vor der Zulassung werden als wichtige Aspekte zur Verbesserung der Integration in den Aufnahmemitgliedstaaten angesehen.
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