Richtlinie 91/477 über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
Seit Inkrafttreten der Feuerwaffen-Richtlinie war diese in Bezug auf die Vereinfachung des freien Verkehrs von Feuerwaffen im Binnenmarkt und gleichzeitig hinsichtlich der Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus für EUBürger im Allgemeinen ein Erfolg. Einige Schwierigkeiten sind dennoch offensichtlich, insbesondere was die Sicherheitsaspekte der Richtlinie betrifft. Die Überarbeitung aus dem Jahr 2008 betraf hauptsächlich diesen Aspekt, und erforderte von der Kommission auch die Festlegung von Leitlinien zu Deaktivierungsstandards, „um sicherzustellen, dass deaktivierte Feuerwaffen auf Dauer unbrauchbar sind.“ Der aktuelle Vorschlag für eine Änderungsrichtlinie hat eine Verbesserung der Richtlinie hinsichtlich der Sicherheitsaspekte zum Ziel, hauptsächlich angesichts der Feststellungen der Evaluierungsstudie und aufgrund von Rückmeldungen der Mitgliedstaaten. Nur sieben Jahre später kündigte die Kommission am 18. November 2015 zusammen mit ihrem Vorschlag zur Änderung der Feuerwaffen-Richtlinie die Verabschiedung der Durchführungsverordnung an, mit der gemeinsame Leitlinien zu Deaktivierungsstandards und -techniken eingeführt werden sollen.
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