Die Untersuchungs-ausschüsse und Sonderausschüsse des Parlaments

Eingehende Analyse 02-06-2016

Das Europäische Parlament hat in jüngster Zeit verstärkt auf seine Untersuchungsinstrumente zurückgegriffen, d. h. auf Sonderausschüsse und Untersuchungsausschüsse. Dem TAXE-Ausschuss, der nach dem „LuxLeaks“-Skandal eingesetzt wurde, um unlautere Steuerpraktiken in der EU zu untersuchen, folgte ein Sonderausschuss TAXE 2 zu Steuervorbescheiden. Der EMIS-Ausschuss beschäftigt sich mit Emissionsmessungen in der Automobilindustrie. Die vor kurzem enthüllten „Panama-Papiere“ führten zur Einsetzung eines neuen Untersuchungsausschusses zu Steueroasen. Das Untersuchungsrecht des Parlaments ist ein wichtiges Instrument zur Ausübung seiner Kontrollfunktionen. Die Untersuchungsbefugnisse des Parlaments sind jedoch nicht so weitgehend wie die Befugnisse der Untersuchungsausschüsse von nationalen Parlamenten, denen gerichtsähnliche Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stehen. Die Arbeit von Untersuchungsausschüssen ist auf die Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht oder Missstände bei der Anwendung desselben beschränkt und schließt somit das Sammeln von Informationen über allgemeine Themen und die Untersuchung von Maßnahmen von Behörden aus Drittländern aus. „Sonderausschüsse“ dagegen können für jede parlamentarische Untersuchung eingesetzt werden und wurden daher vom Parlament auch häufiger genutzt. Obwohl Sonderausschüsse keine formellen Befugnisse haben, führen sie ihre Arbeit mit denselben Untersuchungsmechanismen wie Untersuchungsausschüsse aus. Dem Parlament wurde im Vertrag von Lissabon die Befugnis übertragen, eine verbindliche Verordnung über die Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts vorzuschlagen und zu verabschieden.