Die EU-Verordnung über das Allgemeine Lebensmittelrecht: Eine Einführung in die allgemeinen Grundsätze und die Eignungsprüfung

Eingehende Analyse 25-01-2017

Die Verordnung über das Allgemeine Lebensmittelrecht (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) wurde erlassen, nachdem es in den späten 1990er Jahren zu einer Reihe von Lebensmittelvorfällen in der EU gekommen war, einschließlich des Ausbruchs von BSE (bovine spongiforme Enzephalopathie) und des Dioxinskandals. Sie bildet den Rechtsakt, der den EU-Rechtsvorschriften zu Lebensmitteln und Futtermitteln zugrunde liegt. Darin werden die allgemeinen Grundsätze, die Anforderungen und die Ziele des Lebensmittelrechts definiert. Durch die Verordnung wurde auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) errichtet, eine unabhängige Behörde, deren Aufgabe es ist, Entscheidungsträger in Fragen der Lebensmittelsicherheit wissenschaftlich zu beraten. Darüber hinaus regelt die Verordnung über das Allgemeine Lebensmittelrecht die wichtigsten Verfahren für das Notfall- und Krisenmanagement, einschließlich des Schnellwarnsystems für Lebens- und Futtermittel (RASFF), das geschaffen wurde, um rasch handeln zu können, wenn in der Lebensmittelkette ein Risiko für die öffentliche Gesundheit aufgedeckt wird. Im Rahmen ihrer Agenda für bessere Rechtsetzung finalisiert die Europäische Kommission derzeit die Eignungsprüfung für die Verordnung über das Allgemeine Lebensmittelrecht. Die Überprüfung wird eine Bewertung der zentralen Elemente dieses Rechtsakts beinhalten. Die Ergebnisse der Bewertung werden im Laufe des Jahres 2017 erwartet.