Der Europäische Bürgerbeauftragte: Überlegungen zur Rolle und ihren Möglichkeiten

Eingehende Analyse 20-11-2018

Der Europäische Bürgerbeauftragte ist ein Amt, das geschaffen wurde, damit Verwaltungsmissstände in den EU-Institutionen aufgedeckt und nach Möglichkeit behoben werden. Seit der Schaffung des Amts des Euro¬pä¬ischen Bürgerbeauftragten trugen die Persönlich¬keiten und das offene Konzept des Verwaltungs¬miss¬stands dazu bei, die Tätigkeit des Amts zu prägen. Ein Missstand wird allgemein als eine unangemessene Verwaltungspraxis betrachtet, die über eine bloße Unrechtmäßigkeit hinausgeht. Die Besonderheit des Bürgerbeauftragten liegt daher in der Tatsache, dass er in der Lage ist, Probleme, die nicht unter die Kontrolle des Gerichtshofs der EU fallen würden, durch die Aus¬übung von „Soft Power“ anzugehen. In diesem Dokument wird ein Überblick über die Tätig¬keit des Bürgerbeauftragten gegeben und der Versuch unternommen, quantitativ die wichtigsten Tätigkeits¬bereiche sowie die wichtigsten Institutionen zu bestim¬men, die Gegenstand von Untersuchungen sind und an die Empfehlungen gerichtet werden, und die bisherige aktive Rolle dieses Amts beleuchtet. Die Einhaltungs¬quote in Bezug auf die Empfehlungen des Bürger¬beauf¬tragten ist recht hoch. Allerdings nimmt sie offenbar ab, wenn der Bürgerbeauftragte durch kritische Anmer-kungen seine „erzieherische“ Rolle ausübt. Außerdem werden einige Vorschläge für die Änderung des Statuts unterbreitet. Dabei werden geringfügigere Änderun¬gen, bei denen es um bereits etablierte Praktiken geht, ebenso wie umfangreichere Vorschläge behandelt, die sorgfältig abgewogen werden müssen, damit die Natur des Amts nicht verzerrt wird.