Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen
Eingehende Analyse
15-11-2013
Die nachfolgende Studie untersucht, ob der EU die Kompetenz zum Erlass einer Regelung zusteht, mit der Interessenrepräsentanten zur Registrierung im Transparenzregister verpflichtet werden. Zudem werden die grundrechtlichen Begrenzungen für den Erlass einer derartigen Regelung skizziert. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine Registrierungspflicht nur auf der Grundlage von Art. 352 AEUV eingeführt werden könnte. Die Grundrechtskonformität hängt vom Anwendungsbereich, dem Pflichteninhalt und den Sanktionen ab.
Eingehende Analyse
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Martin Nettesheim (University of Tübingen)
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