Grenzüberschreitende elterliche Kindesentführung in der Europäischen Union

Studie 30-01-2015

Im Auftrag des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments soll in dieser Studie der rechtliche Rahmen, der auf internationaler, europäischer und einzelstaatlicher Ebene in Fällen grenzüberschreitender elterlicher Kindesentführung Anwendung findet, mit dem Ziel untersucht werden, Empfehlungen zur Verbesserung des derzeitigen Systems vorzuschlagen. Vor dem Hintergrund der verfügbaren Statistiken und Rechtsprechung wurden fünf wiederkehrende Szenarien ermittelt, aus denen sich Rechtsstreitigkeiten wegen elterlicher Kindesentführung ergeben. Ein häufiges Szenario ist das widerrechtliche Verbringen des Kindes mit dem Ergebnis, dass der in einer vorangegangenen gerichtlichen Entscheidung festgelegte Ausgleich der elterlichen Rechte aufgehoben wird. Es kann festhalten werden, dass der Mechanismus des geltenden Haager Übereinkommens über Kindesentführung durch ein gerichtliches „Schnellverfahren“ in Form der in der Verordnung (EU) Nr. 2201/2003 festgelegten „automatischen“ Vollstreckung ausländischer Entscheidungen zur Rückgabe verbessert worden ist. Auf der anderen Seite zeigt die Rechtsprechung, dass nationale Gerichte in Fällen, in denen Kindesentführungen in Form einer „widerrechtlichen Verlegung des primären Aufenthalts eines Kindes ins Ausland“ durch die primäre Betreuungsperson stattfinden, zu einer eingehenderen Auseinandersetzung mit der Frage des „Kindeswohls“ neigen. Durch die Entwicklung geeigneter Mediationsstrukturen, mit denen die Verlegung des Aufenthalts eines Kindes ins Ausland mit einem der Elternteile organisiert werden kann, sollte es möglich sein, „Entführungen“ zu verhindern und in den meisten Fällen die Beziehungen zwischen den Eltern mit gemeinsamer Verantwortung für das Kind zu verbessern. Zusätzlich zu einem präventiven Mediationsmechanismus wird ein Mediations-Abhilfemechanismus vorgeschlagen. Wird in komplexen Situationen trotz des präventiven Mediationsmechanismus und des Mediations-Abhilfemechanismus ein Antrag auf Rückgabe bei Gericht gestellt, ist es wichtig, widersprüchliche Entscheidungen der für den gegenwärtigen und den früheren Aufenthaltsort des Kindes zuständigen EU-Richter zu vermeiden und eine sorgfältige Analyse der Gesamtsituation des Kindes zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wird eine „gemeinsame Entscheidung“ als Ergebnis der aktiven Zusammenarbeit von nationalen Fachgerichten in der EU vorgeschlagen. Dazu gehören auch besondere justizielle Fortbildungen – zur Vermittlung sprachlicher und interkultureller Kompetenzen – für den Bereich der internationalen Familienrechtsstreitigkeiten.