Soziale Rechte und Arbeitnehmerrechte in der EU und EU Binnenmarktvorschriften

Studie 24-09-2015

Die sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte in der EU haben sich zunehmend weiterentwickelt, zunächst durch eine Reihe legislativer Initiativen, mit denen ausgewählte Arbeitnehmerrechte eingeführt wurden, und später durch eine unverbindliche Charta der sozialen Rechte. Erst mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die 2009 Rechtskraft erlangte, wurden die sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte rechtsverbindlich. Dagegen ist der EU-Binnenmarkt – ein Raum ohne Binnengrenzen, in dem der freie Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr gewährleistet ist – seit 1958 in rechtlich durchsetzbaren Vertragsbestimmungen verankert. Diese umfassen den genannten freien wirtschaftlichen Verkehr sowie ein System, das den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarktes vor Verfälschungen schützt (Protokoll Nr. 27 zum Vertrag von Lissabon). Bestehende Untersuchungen zur Rechtsprechung und den Rechtsvorschriften der EU haben Spannungen zwischen den Binnenmarktvorschriften und den sozialen Rechten und Arbeitnehmerrechten aufgedeckt. In diesem Bericht, der dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten von der Fachabteilung A vorgelegt wurde, wird dargelegt, wie auf nationaler und europäischer Ebene tätige sozioökonomische und politische Akteure auf derartige Spannungen reagiert haben. Auf der Grundlage der bestehenden Verträge und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zeichnet sich der verfassungsrechtlich untermauerte Binnenmarkt als Alternativkonzept ab, das mit der Auffassung bricht, dass die sozialen Rechte und Arbeitnehmerrechte die Wirkung der Binnenmarktvorschriften begrenzen. Vor diesem Hintergrund werden Gegenentwürfe für die wahrgenommenen Spannungen vorgeschlagen, deren Schwerpunkt auf der Entsendung von Arbeitnehmern, der Förderung fairer Beschäftigungsbedingungen im Wege der öffentlichen Auftragsvergabe und der Gewährleistung wirksamer Tarifverhandlungen und Arbeitskampfmaßnahmen innerhalb des Binnenmarkts liegt.