Initiativrecht des Europäischen Parlaments

Studie 09-07-2020

Das Europäische Parlament ist das einzige demokratisch gewählte Organ der EU. Im Gegensatz zu den meisten Parlamenten hat es jedoch kein formelles Initiativrecht. Dieses liegt fast ausschließlich bei den Exekutivorganen der EU, der Kommission und – in begrenztem, aber zunehmendem Maße – beim Europäischen Rat und dem Rat. Diese Studie wurde von der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments auf Ersuchen des AFCO-Ausschusses in Auftrag gegeben. Es wird gezeigt, dass die „Initiativberichte“ des Parlaments ein weithin unterschätztes und unbekanntes Instrument zur informellen Gestaltung der politischen Agenda der EU darstellen. In einer eingehenden Analyse werden Berichte mit einer nichtlegislativen Initiative und Berichte mit einer Rechtsetzungsinitiative untersucht. Es wird argumentiert , dass das Parlament in der Lage ist, ein kooperatives Umfeld zu schaffen, um die Agenda der Kommission an seinen eigenen legislativen Prioritäten und manchmal sehr spezifischen legislativen Forderungen auszurichten. Abschließend werden – basierend auf der empirischen Evidenz der parlamentarischen Praxis seit dem Jahr 1993 – Mittel und Wege für eine pragmatische Reform und Vertragsänderung behandelt.